§ 29 Abs 2 FinStrG
Kein Eintritt der strafbefreienden Wirkung bei Selbstanzeige, wenn die Vorlage der Ausgangsrechnungen nicht ohne Verzug, dh nicht zugleich mit der Selbstanzeige erfolgt ist.
E 16.2.2006, 15 Os 2/06t (RS0120545)
§ 29 Abs 2 FinStrG
Kein Eintritt der strafbefreienden Wirkung bei Selbstanzeige, wenn die Vorlage der Ausgangsrechnungen nicht ohne Verzug, dh nicht zugleich mit der Selbstanzeige erfolgt ist.
E 16.2.2006, 15 Os 2/06t (RS0120545)