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Die Zuständigkeit des außerstreitigen Prozessgerichtes für die Bestellung und Entlohnung von Kuratoren nach dem allgemeinen Teil

WissenschaftThomas Traar*)*)Mag. Thomas Traar, Sprengelrichter, BG SchwechatRZ 2006, 168 Heft 7 und 8 v. 1.7.2006

I. Ausgangspunkt

a) Bisher war die Zuständigkeit für die Bestellung und Entlohnung von Kuratoren in Außerstreitverfahren mit Ausnahme der Bestellung jener des Verlassenschaftsverfahrens (§ 27 AußStrG aF iVm §§ 77, 78 AußStrG aF1)1)Der nunmehrige § 156 übernimmt iW diese Regelung.) im AußStrG nicht geregelt. Eine den §§ 6 ff ZPO entsprechende Regelung fehlte.

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