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Zivilsachen §§ 859, 1294, 1295 Abs 2 ABGB; Art 94 B-VG (RZ 2006/16)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2006/16RZ 2006, 160 Heft 6 v. 1.6.2006

§§ 859, 1294, 1295 Abs 2 ABGB

Art 94 B-VG:

Das Begehren, der Beklagte habe es zu unterlassen, den Kläger in einem Verwaltungsverfahren rechtsmissbräuchlich durch Vorbringen, Rechtsmittel, Einwendungen zu behindern, ist unberechtigt und kann daher auch nicht durch eine EV gesichert werden. Ob Rechtsmissbrauch vorliegt, kann nur im Erstverfahren geklärt werden.

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