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Entscheidungen in Übersicht EÜ205 (RZ 2006, 155)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 155 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 24 Abs 3 Z 1 KartG 2005

§ 5 Abs 1 Z 2 KartG 1988

Auch nach der neuen Rechtslage besteht die Bereichsausnahme, wonach kartellrechtliche Vorschriften auf Verkehrsunternehmen nicht anzuwenden sind, wenn diese aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Aufsicht des ressortmäßig zuständigen Bundesministers unterliegen.

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