§ 924 ABGB
Die Vermutung des § 924 Satz 2 ABGB ist auch bei gebrauchten Sachen nicht generell, sondern nur dann ausgeschlossen, wenn eine besonders intensive Benützung oder ein zu erwartender normaler Abnützungsschaden vorliegt.
E 16.2.2006, 6 Ob 272/05a (RS0120550)