§ 162 Abs 5 Z 3 ASVG
§ 162 Abs 5 Z 3 ASVG ist auf Adoptionen nicht analog anzuwenden. Es bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung.
E 24.1.2006, 10 ObS 86/05b (RS0120485)
§ 162 Abs 5 Z 3 ASVG
§ 162 Abs 5 Z 3 ASVG ist auf Adoptionen nicht analog anzuwenden. Es bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung.
E 24.1.2006, 10 ObS 86/05b (RS0120485)