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Entscheidungen in Übersicht EÜ167 (RZ 2006, 152)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 152 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 43 ABGB

Das Namensrecht eines Vereins erlischt regelmäßig erst mit seiner Auflösung; solange er besteht, ist sein Name geschützt, es sei denn, er hat seine Tätigkeit auf Dauer beendet.*)*)Veröffentlicht vom Evidenzbüro des Ogerichtshofes
Übersicht über die Aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, Stand: 31.3.2006

E 29.11.2005, 4 Ob 213/05k (RS0120463)

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