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Entscheidungen in Übersicht EÜ162 (RZ 2006, 131)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 131 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 22 URG

§ 27 URG

Die Haftung des Organs hängt weder von der Rechtswidrigkeit seines Verhaltens noch von einem Verschulden ab, sie ist eine reine Erfolgshaftung. Dem Organ steht aber der Beweis der fehlenden Kausalität offen.

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