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Entscheidungen in Übersicht EÜ158 (RZ 2006, 130)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 130 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 82 Abs 1 GmbHG

Eine verdeckte Einlagenrückgewähr kann auch damit gerechtfertigt werden, dass besondere betriebliche Gründe im Interesse der Gesellschaft vorliegen, wenn dies nach der Formel des Fremdvergleichs dahin gedeckt ist, dass das Geschäft, das mangels objektiver Wertäquivalenz ein Vermögensopfer der Gesellschaft bedeutet, auch mit einem Außenstehenden geschlossen worden wäre.

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