§ 255 Abs 7 ASVG
Ein Anspruch auf Invaliditätspension gemäß § 255 Abs 7 ASVG hat eine (weitere) Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Versicherten seit Eintritt in das Erwerbsleben nicht zur Voraussetzung.
E 22.12.2005, 10 ObS 114/05w (RS0120385)