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Entscheidungen in Übersicht EÜ148 (RZ 2006, 129)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 129 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 179 ABGB

§ 182 ABGB

Die Adoption bringt gegenüber einer gemeinsamen Obsorgeregelung weder Vorteile für das uneheliche Kind noch für dessen Vater. Dies gilt zumindest in jenen Fällen, in denen die Mutter nicht auf ihre familienrechtliche Position gegen ihr uneheliches Kind verzichten will und selbst obsorgeberechtigt ist. In einem solchen Fall der möglichen gemeinsamen Obsorge besteht kein Bedarf, die Adoption eines unehelichen Kindes durch seinen Vater für zulässig anzusehen.

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