vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ146 (RZ 2006, 129)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 129 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 3 AnerbenG

Unter Bedachtnahme auf die vom Höferecht verfolgten Zwecke sind die im Zusammenhang zu lesenden Auswahlkriterien des § 3 Abs 1 AnerbenG dahin auszulegen, dass den Kriterien der besseren landwirtschaftlichen Erziehung und Berufsausbildung der Vorrang vor dem Herkunftsprinzip zukommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!