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Entscheidungen in Übersicht EÜ132 (RZ 2006, 103)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 103 Heft 4 v. 1.4.2006

§ 463 ff StPO

Nach dem Gesamtzusammenhang der im III. Abschnitt des XXVI. Hauptstückes der Strafprozessordnung enthaltenen Bestimmungen ist - schon im Hinblick auf das Verbot mehrfacher Entscheidungen in derselben Strafsache; vgl Art 4 des 7. ZP zur MRK - in einer nichtöffentlichen Sitzung oder Berufungsverhandlung über alle, von welcher Seite auch immer ergriffenen Berufungen gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes gleichzeitig zu entscheiden.

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