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Entscheidungen in Übersicht EÜ130 (RZ 2006, 103)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 103 Heft 4 v. 1.4.2006

§ 127 StGB

§ 148a StGB

Das Aufladen eines Wertkartentelefons oder einer Quickgeldbörse unter Verwendung einer Bankomatkarte ist nicht nach § 127 StGB, sondern nach § 148a StGB zu beurteilen.

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