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Entscheidungen in Übersicht EÜ111 (RZ 2006, 100)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 100 Heft 4 v. 1.4.2006

§ 22 Abs 1 PSG

1. Der Begriff der einheitlichen Leitung einer Kapitalgesellschaft durch eine Privatstiftung im § 22 Abs 1 Z 2 PSG als Voraussetzung für die Aufsichtsratspflicht ist nach dem gesetzlichen Schutzzweck der Arbeitnehmermitbestimmung dahin auszulegen, dass schon eine wenig intensive Einflussnahme in einem wichtigen Leitungsbereich (etwa im Finanzbereich) ausreicht, um eine einheitliche Leitung bejahen zu können.

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