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Phishing im Internet - eine kernstrafrechtliche Betrachtung

WissenschaftChristian Bergauer*)*)Mag. Dr. Christian Bergauer, Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtsinformatik Mein besonderer Dank gilt Frau Univ.-Prof. Dr. Gabriele Schmölzer und Herrn Univ.-Prof. Dr. Alfred Schramm (beide Universität Graz) für die zahlreichen Anregungen und Diskussionen.RZ 2006, 82 Heft 4 v. 1.4.2006

In letzter Zeit häufen sich betrügerische Handlungen im Internet, die weitläufig unter der Bezeichnung "Phishing" bekannt sind. Der Begriff "Phishing" setzt sich zusammen aus den Wörtern "password" und "fishing", da die Täter schlicht und einfach über listige Aktionen nach "Passwörtern" von ahnungslosen Internetnutzern "angeln". Das "Ph" könnte man aber auch in Anlehnung an den Begriff "Phreaking" verstehen. In den Anfangszeiten des Hacking gab es Leute, die sich an Telefonen und Telefonsystemen zu schaffen machten, um durch Manipulationen und Tricks den Telefonkosten zu entgehen, weshalb diese Personen als "Phone Freaks" bezeichnet wurden. Auch werden Hacker, die sich an Voiceover-IP (VoIP)-Diensten auslassen, als "Phreaker" bezeichnet.

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