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Entscheidungen in Übersicht EÜ83 (RZ 2006, 72)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 72 Heft 3 v. 1.3.2006

§ 25c KSchG

Eine Aufklärungsobliegenheit im Sinn des § 25c KSchG besteht dann nicht, wenn der Interzedent selbst die Kreditverhandlungen für den Hauptschuldner eigenverantwortlich führt und über dessen Finanzlage zur Gänze unterrichtet ist.

E 21.7.2005, 8 Ob 61/05m (RS0120255)

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