Rund fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen AußStrG, BGBl I 2003/111, trafen sich heuer zum 18. Mal in Salzburg Familienrichter aus ganz Österreich und diskutierten über ihre ersten Erfahrungen mit dem neuen Außerstreitgesetz. Im Zentrum der Diskussion stand das Richter- (genauer Familienrichter-) -bild vor und nach Erlassung des neuen AußStrG.