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Entscheidungen in Übersicht EÜ42 (RZ 2006, 47)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 47 Heft 2 v. 1.2.2006

§ 252 Abs 1 StPO

§ 281 Abs 1 Z 3 StPO

Für die Verlesungszulässigkeit kommt es unter dem Gesichtspunkt des § 281 Abs 1 Z 3 StPO nicht darauf an, ob der Inhalt des Schriftstückes rechtens zustande gekommen ist.

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