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Gewerbsmäßig ungerecht

WissenschaftWalter Geyer*)*)Mag. Walter Geyer, Erster Staatsanwalt in WienRZ 2006, 37 Heft 2 v. 1.2.2006

Gewerbsmäßig wird von der Strafjustiz vor allem bei minderschweren Vermögensdelikten in einer Weise ausgelegt, die in den Medien immer wieder Unbehagen erzeugt. Der Fall eines 17-jährigen Weißrussen, der wegen einiger Ladendiebstähle drei Mal zu Freiheitsstrafen von insgesamt 36 Monaten verurteilt wurde, ist ausreichend Anlass, über Ursachen des Unbehagens und Lösungsmöglichkeiten nachzudenken.

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