§§ 364 ff ABGB
Die nachbarrechtliche Haftung des Betreibers einer Kanalanlage erfasst nicht Schäden an Elektrogeräten eines in der Nähe ansässigen Stromabnehmers, die dadurch entstehen, dass bei Bauarbeiten an der Anlage ein Stromkabel eines Stromversorgers beschädigt wird (Nullleiterunterbrechung), wodurch es zu nachteiligen Einwirkungen durch die elektrische Energie kommt.