1. Zur gegenwärtigen Diskussion
Vom Kindeswohl zur Stärkung des innerfamiliären Beziehungssystems
Betrachtet man die Wertvorstellungen, die familiengerichtliche Überlegungen, Regelungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit Kindern leiten, könnte man heute von einem zweiten Paradigmen-wechsel sprechen. Ging es zunächst um eine Art Psychologisierung dieses Bereichs - die sich vor allem in der Regentschaft des Kindeswohls als oberstes Kriterium richterlicher Entscheidungen niederschlug - geht es seit einigen Jahren zunehmend um die Frage, welche Rahmenbedingungen die Chance erhöhen, dass Familien die Aufgabe, für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen, in Zukunft autonom erfüllen können. Hatte man also bislang vor allem richterliche Entscheidungen im Auge, bzw die Qualität dieser richterlichen Entscheidungen, besteht heute ein weitgehender Konsens darüber, dass es solche Entscheidungen am besten gar nicht geben sollte; wurden die Dienste der Psychologie gesucht, um den Ist-Zustand von Kindern, Eltern, familiären Beziehungssystemen zu erkennen bzw die Eignung bestimmter Personen, für die Kinder zu sorgen oder mit ihnen erzieherischen Kontakt zu halten, zu bestimmen, treten nun verstärkt Methoden in den Vordergrund, die beanspruchen, Veränderungsprozesse innerhalb des familiären Systems zu initiieren (Erziehungsberatung, Psychotherapie, Mediation) und so seine Autonomie zu stärken.