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Entscheidungen in Übersicht EÜ404 (RZ 2006, 283)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 283 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 33 Abs 3 UbG

Die Einhaltung der formellen Voraussetzungen der Beschränkungen der Bewegungsfreiheit gemäß § 33 Abs 3 erster Satz UbG, hier der unverzüglichen Mitteilung an den Vertreter des Kranken, unterliegen ebenfalls der Überprüfung durch das Gericht gemäß § 33 Abs 3 zweiter Satz UbG.

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