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Entscheidungen in Übersicht EÜ406 (RZ 2006, 283)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 283 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 5j KSchG

Art 7 Abs 2 EVÜ

§ 5j KSchG ist eine international zwingende Norm mit eigenständigem Anwendungswillen ("Eingriffsnorm"), die in Fällen mit Auslandsbezug unabhängig von dem auf den Vertrag anzuwendenden Recht anzuwenden ist.

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