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Zivilsachen § 73a EO; § 31 Abs 1 KO (RZ 2006/29)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2006/29RZ 2006, 288 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 73a EO

§ 31 Abs 1 KO:

Da es für eine Gemeinde unzulässig ist, bei exekutiver Einbringung einer Kommunalsteuer Einsicht in die Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens zu nehmen, ist ein bloß auf die Unterlassung der Einsicht gestütztes Anfechtungsbegehren abzuweisen.

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