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Entscheidungen in Übersicht EÜ382 (RZ 2006, 281)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 281 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 19 Abs 2 Z 10 MG

§ 30 Abs 2 Z 4 MRG

Die generelle Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung seitens des wesentlich mehr als den gesetzlichen Hauptmietzins zahlenden Hauptmieters bedeutet einen Verzicht auf den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 10 MG.

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