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Entscheidungen in Übersicht EÜ387 (RZ 2006, 281)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 281 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 57 GBG

§ 13 Abs 3 WEG 2002

Das Recht, die Löschung aller Zwischeneintragungen gemäß § 57 GBG hinsichtlich einer Belastung der Liegenschaft zu verlangen, steht nur beiden Eigentümerpartnern gemeinsam zu. Dann müssen aber auch hinsichtlich beider Antragsteller die Voraussetzungen des § 57 GBG bewirkt sein. Eine Teillöschung einer Zwischeneintragung kommt infolge der zwingenden Anordnung des § 13 Abs 3 WEG 2002 nicht in Betracht.

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