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Entscheidungen in Übersicht EÜ373 (RZ 2006, 280)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 280 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 193 Abs 2 KO

Ist objektiv keine Vermögensverwertung möglich (hier: mangels Zustimmung des Berechtigten einer mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot belasteten Liegenschaft), so ist § 193 Abs 2 KO teleologisch dahin zu reduzieren, dass ein Zahlungsplan auch ohne vorherige Vermögensverwertung zulässig ist.

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