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Entscheidungen in Übersicht EÜ362 (RZ 2006, 255)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 255 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 6 DHG

Fügt ein Dienstnehmer seinem Dienstgeber anlässlich seiner Dienstleistung einen Schaden zu, so wird der für die Anwendbarkeit des DHG geforderte Zusammenhang zwischen der Schadenszufügung und der Dienstleistung nicht dadurch aufgehoben, dass ein erlaubtes, übliches oder sozialadäquates Verhalten (hier: Rauchen), das mit der eigentlichen Dienstleistung unmittelbar nichts zu tun hat, als unmittelbare Schadensursache anzusehen ist.

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