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Entscheidungen in Übersicht EÜ342 (RZ 2006, 253)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 253 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 345 Abs 4 BVergG 2006

Wettbewerbsrechtliche Verfahren, die bei Inkrafttreten des BVergG 2006 schon anhängig waren, sind aufgrund einer analogen Anwendung von § 345 Abs 4 BVergG 2006 auch aus verfahrensrechtlicher Sicht nach dem BVergG 2002 zu Ende zu führen. Die Zulässigkeit des Rechtswegs hängt daher nicht von der Feststellung der Rechtswidrigkeit durch die Vergabekontrollbehörde ab.

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