§ 5 EFZG
Bei über das Arbeitsjahr fortdauerndem Krankenstand entsteht auch dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 5 EFZG, wenn das Arbeitsverhältnis im alten Arbeitsjahr wirksam beendet wurde.
E 7.6.2006, 9 ObA 115/05k (RS0120867)
§ 5 EFZG
Bei über das Arbeitsjahr fortdauerndem Krankenstand entsteht auch dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 5 EFZG, wenn das Arbeitsverhältnis im alten Arbeitsjahr wirksam beendet wurde.
E 7.6.2006, 9 ObA 115/05k (RS0120867)