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Entscheidungen in Übersicht EÜ365 (RZ 2006, 255)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 255 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 577 Abs 3 ZPO

§ 31 Abs 1 ZPO

In der Einbringung der Schiedsklage durch einen dazu nach § 31 Abs 1 ZPO bevollmächtigten Rechtsanwalt ist eine nachträgliche Genehmigung des Abschlusses einer Schiedsvereinbarung, bei der die Formvorschrift des § 577 Abs 3 ZPO verletzt wurde (Vertretungsmangel), zu erblicken.

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