Art 1 EG-RL 98/5/EG - anwaltliche Niederlassungsrichtlinie 398L0005
Art 13 EG-RL 98/5/EG - anwaltliche Niederlassungsrichtlinie 398L0005
Die europarechtliche Intention der EG-RL - anwaltliche Niederlassungsrichtlinie 398L0005 bezweckt keineswegs eine Nivellierung der Berufsausübungsvoraussetzungen nach unten, indem wahlweise im internationalen Spektrum die einfachsten Registrierungsvarianten eröffnet werden sollen. Im Gegenteil: Zu vermeiden, dass die Bestimmungen der Niederlassungsrichtlinie zwecks Umgehung der im Aufnahmestaat geltenden Regeln missbräuchlich angewendet werden, ist erklärte europarechtliche Zielsetzung.