§ 8 Abs1 PatG 1970
§ 9 PatG 1970
Zur Frage a) der Fälligkeit b) der Bemessung der Vergütung für die Überlassung einer Diensterfindung.
§ 8 Abs1 PatG 1970
§ 9 PatG 1970
Zur Frage a) der Fälligkeit b) der Bemessung der Vergütung für die Überlassung einer Diensterfindung.