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Entscheidungen in Übersicht EÜ301 (RZ 2006, 232)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 232 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 5 Abs 2 WEG 2002

§ 6 WEG 2002

Nach dem klar erkennbaren Gesetzeszweck geht es bei dieser Beschränkungsbestimmung nur um wohnungseigentumstaugliche, also "erwerbbare" Kfz-Abstellplätze. Abstellplätze, an denen infolge Widmung zu allgemeinen Teilen der Liegenschaft kein Erwerb von Wohnungseigentum möglich ist, sind nicht in die Zahl der aufzuteilenden Kfz-Abstellplätze einzurechnen.

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