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Entscheidungen in Übersicht EÜ55 (RZ 2005, 150)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 150 Heft 6 v. 1.6.2005

§ 5 PSG

§ 30 PSG

Personen, deren Begünstigtenstellung aufschiebend bedingt (oder für die Zukunft) befristet ist, sind noch nicht Begünstigte im Sinn des § 5 PSG und haben keinen Auskunftsanspruch.

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