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Entscheidungen in Übersicht EÜ57 (RZ 2005, 150)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 150 Heft 6 v. 1.6.2005

§ 321 Abs 1 Z 3 ZPO

§ 367 Abs 1 EO

Wird die Entbindungserklärung nicht abgegeben und besteht nach bürgerlichem Recht - sei es auf Grund konkreter vertraglicher Vereinbarung, sei es auf Grund im Wege der Auslegung abgeleiteter vertraglicher Nebenpflichten - eine Pflicht zur Entbindung, so muss - wenn die Befreiungsvereinbarung umstritten ist und der Zeuge deshalb das Zeugnis verweigert - zunächst in einem gesonderten Prozess auf Abgabe der Entbindungserklärung geklagt werden, wobei das Urteil die Entbindungserklärung gemäß § 367 EO ersetzt.

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