Vor vielen Jahren ist in dieser Zeitschrift ein Artikel über "Richter-Dichter in der deutschen Sprache" erschienen, der von bekannten "Fällen" wie Goethe, E.T.A. Hoffmann oder - zeitnäher und gewiss von der Nennung mit den beiden anderen weniger geschmeichelt als beschämt - Rosendorfer ausgehend auch weniger bekannte Doppelbegabungen auswies. Ein früheres Vorstandsmitglied der Richtervereinigung fand sich damals nicht darunter.