Mit dem Ableben von Präsident des Obersten Gerichtshofes i.R. Hon.-Prof. Dr. Herbert Steininger am Spätabend des 6. März 2005 hat das österreichische Rechtsleben, insbesondere die österreichische Richterschaft eine Ikone, einen jener seltenen Vorbildjuristen verloren, deren singuläre Fachqualifikation mit der besonderen Fähigkeit und Bereitschaft verbunden ist, zwischenmenschliche Probleme und Interessenkonflikte zu verstehen und angemessen ausgleichend zu lösen. Der in der Fachwelt allseits hochgeschätzte Verstorbene besaß die hiezu unabdingbaren Eigenschaften in hohem Maße: Unüberbietbarer Fleiß, herausragendes Fachwissen, Wahrnehmungsgewissenhaftigkeit und humanitäre Feinfühligkeit prägten eine Persönlichkeit, der bleibende Hochachtung und ehrendes Andenken sicher ist.