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Zivilsachen §§ 11, 12 KO; § 294 Abs 3 EO (RZ 2005/6)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2005/6RZ 2005, 48 Heft 2 v. 1.2.2005

§§ 11, 12 KO

§ 294 Abs 3 EO:

Bei einer Exekution auf Geldforderungen wird das Pfandrecht am Tag der Zustellung des Drittverbotes an den Drittschuldner erworben.

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