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Entscheidungen in Übersicht EÜ15 (RZ 2005, 45)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 45 Heft 2 v. 1.2.2005

§ 6 Abs 1 KO

Der Gemeinschuldner ist nicht zur Geltendmachung von Gebrauchsrechten, die aus zur Konkursmasse gehörigen Miteigentumsanteilen an Liegenschaften erfließen, befugt. Hier: Betreten von Haus und Garten.

E 11.11.2004, 8 Ob 101/04t (RS 119524)

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