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Entscheidungen in Übersicht EÜ3 (RZ 2005, 44)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 44 Heft 2 v. 1.2.2005

§ 879 Abs 1 ABGB

§ 879 Abs 3 ABGB

Der Umstand, dass die Vertragspartner Kaufleute sind, steht der Beurteilung einer vertraglichen Abrede als sittenwidrige Bestimmung keinesfalls grundsätzlich entgegen; allenfalls ist im Einzelfall eine besonders gravierende Ungleichgewichtslage in den durch den Vertrag festgelegten Rechtspositionen zu fordern. Je weniger die Bevorzugung eines Vertragspartners - am dispositiven Recht gemessen - sachlich gerechtfertigt erscheint, desto eher wird auch im Handelsverkehr die Sittenwidrigkeit zu bejahen sein.

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