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Zum Beitrag "Ersatz vorprozessualer Anwaltskosten"

Korrespondenzvon RiAA Mag. Bernd ChristandlRZ 2005, 41 Heft 2 v. 1.2.2005

Christandl gelangt in seinem Beitrag zum Ergebnis, § 1333 Abs 3 ABGB sei "sehr eng auszulegen" und sei "für einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für anwaltliche Tätigkeit nicht heranzuziehen".

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