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Strafsachen §§ 27, 28 SMG (RZ 2005/1)

EntscheidungenStrafsachenBearbeitet von SenPräs i.R. Dr. Rudolf KießwetterRZ 2005/1RZ 2005, 21 Heft 1 v. 1.1.2005

§§ 27, 28 SMG:

Im Fall der Weitergabe eines Suchtmittels schließt nur eine unmittelbare, von Anfang an bestehende gemeinsame Verfügungsmacht über das Suchtgift durch Übergebenden und Empfänger sowohl ein Inverkehrsetzen (§ 28 Abs 2, vierter Fall) als auch ein (inhaltsgleiches) Überlassen dieses Suchtgiftes (§ 27 Abs 1, sechster Fall) aus. - Echte Konkurrenz von § 28 Abs 2, zweiter und dritter Fall, einerseits und § 28 Abs 2, vierter Fall, ist möglich.

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