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Entscheidungen in Übersicht EÜ171 (RZ 2005, 284)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 284 Heft 12 v. 1.12.2005

§ 81 Abs 3 EheG

Widerrechtlich erworbenes Vermögen unterliegt grundsätzlich der Aufteilung. Dies trifft auch auf Vermögen zu, das aus gerichtlich strafbarem Verhalten resultiert, es sei denn, dass eine Rückzahlungsverpflichtung tatsächlich besteht.

E 24.6.2005, 1 Ob 88/05f (RS0120046)

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