§ 879 Abs 3 ABGB
AGB über Risikotragung zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragsunternehmen.
Beisatz: Den gegenständlichen Transaktionen liegt eine sogenannte "unterschriftslose" Verwendung der Kreditkarte zugrunde. Dabei bestellt der Kreditkarteninhaber unter Angabe seiner Kartennummer und der Gültigkeitsdauer seiner Karte beim Vertragsunternehmen telefonisch, schriftlich oder über elektronische Medien Waren, die er am Fernsehbildschirm, in Katalogen, Inseraten oder - wie im vorliegenden Fall - im Internet ausgewählt hat. (T1)