§ 28 ZPO
Ein Rechtsanwalt, dessen Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft gemäß § 34 Abs 1 Z 4 RAO wegen Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens erloschen ist, kann sich weiterhin selbst vertreten.
E 29.6.2005, 9 ObA 98/05k (RS0120040)