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Zivilsachen Art 5 EMRK (RZ 2005/23)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2005/23RZ 2005, 230 Heft 10 v. 1.10.2005

Art 5 EMRK:

Die UVS entsprechen dem Tribunalbegriff der EMRK. Wird der Asylwerber im Sondertransitbereich eines Flughafens untergebracht, so ist die zur Erledigung seines Asylantrages notwendige Zeitspanne keine Freiheitsentziehung, sondern eine unvermeidbare Freiheitsbeschränkung.

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