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Strafsachen §§ 90h Abs 1, 353 StPO (RZ 2005/22)

EntscheidungenStrafsachenBearbeitet von SenPräs i.R. Dr. Rudolf KießwetterRZ 2005/22RZ 2005, 230 Heft 10 v. 1.10.2005

§§ 90h Abs 1, 353 StPO:

Nach diversioneller Endentscheidung ist eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zum Vorteil des Verdächtigen nicht möglich.

OGH 3.3.2005, 15 Os 18/05v

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