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Entscheidungen in Übersicht EÜ117 (RZ 2005, 229)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 229 Heft 10 v. 1.10.2005

§ 41 Abs 1 ZPO

§ 388 Abs 3 ZPO

Den Ersatz der Kosten des Beweissicherungsverfahrens kann der Antragsteller grundsätzlich nur als Teil der Prozesskosten des Hauptprozesses ersetzt verlangen, weil auch dieser Kostenersatzanspruch akzessorisch ist.

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